Informationspflicht nach DSGVO

Die Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern (VO-DV I) und

die Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten der Lehrerinnen und Lehrer (VO-DV II)

informiert Sie darüber, wie ihre Daten bei uns verarbeitet und gesichert werden.